Sicherungsabtretung (Abtretung erfüllungshalber)

(1) Zur Sicherung des Vergütungsanspruchs des Sachverständigen trete ich (im Folgenden als „Auftraggeber“ bezeichnet) hiermit meinen Schadensersatzanspruch gegen den Fahrer, den Halter und den Haftpflichtversicherer des unfallbeteiligten gegnerischen Fahrzeugs auf Erstattung der Sachverständigenkosten aus dem Unfallereignis in Höhe der Vergütung gemäß § 4 der AGB (einschließlich Nebenkosten und Umsatzsteuer) erfüllungshalber an die DGD Deutscher Gutachter Dienst GmbH, Kerkrader Straße 9, 35394 Gießen (im Folgenden als „Sachverständiger“ bezeichnet) ab.
(2) Die Abtretung erfasst ausschließlich den Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten. Weitere Schadensersatzansprüche des Auftraggebers (z.B. Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, Schmerzensgeld etc.) sind von dieser Abtretung nicht umfasst.
(3) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass
Der Sachverständige ist berechtigt, die abgetretene Forderung im eigenen Namen gegenüber den Schädigern, insbesondere dem Haftpflichtversicherer, außergerichtlich geltend zu machen. Eine Verpflichtung zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderung besteht nicht.
(5) Macht der Sachverständige nach erfolglosem oder unzureichendem Verwertungsversuch seinen Vergütungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber geltend, ist der Auftraggeber nur verpflichtet, Zahlung Zug um Zug gegen Rückabtretung der ihm ursprünglich zustehenden, an den Sachverständigen erfüllungshalber abgetretenen Schadensersatzforderung – soweit noch existent – zu leisten.
(6) Der Sachverständige wird den Auftraggeber informieren, wenn die Schädigerseite – insbesondere der Haftpflichtversicherer – die Zahlung auf die abgetretene Forderung ganz oder teilweise verweigert oder reduziert, und ihm auf Wunsch die zur weiteren Durchsetzung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.