Sicherungsabtretung (Abtretung erfüllungshalber)
(1) Zur Sicherung des Vergütungsanspruchs des Sachverständigen trete ich (im Folgenden als „Auftraggeber“ bezeichnet) hiermit meinen Schadensersatzanspruch gegen den Fahrer, den Halter und den Haftpflichtversicherer des unfallbeteiligten gegnerischen Fahrzeugs auf Erstattung der Sachverständigenkosten aus dem Unfallereignis in Höhe der Vergütung gemäß § 4 der AGB (einschließlich Nebenkosten und Umsatzsteuer) erfüllungshalber an die DGD Deutscher Gutachter Dienst GmbH, Kerkrader Straße 9, 35394 Gießen (im Folgenden als „Sachverständiger“ bezeichnet) ab.(2) Die Abtretung erfasst ausschließlich den Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten. Weitere Schadensersatzansprüche des Auftraggebers (z.B. Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, Schmerzensgeld etc.) sind von dieser Abtretung nicht umfasst.
(3) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass
- a) die Abtretung erfüllungshalber erfolgt und seine eigene Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Sachverständigen damit nicht entfällt,
- b) er jedoch grundsätzlich erst dann persönlich in Anspruch genommen werden soll, wenn der Versuch, die Vergütung aus der abgetretenen Forderung beim Haftpflichtversicherer und/oder Schädiger durchzusetzen, ganz oder teilweise erfolglos geblieben ist,
- c) die Abtretung in dem Umfang erlischt, in dem Zahlungen auf die abgetretene Forderung an den Sachverständigen erfolgt sind.
(5) Macht der Sachverständige nach erfolglosem oder unzureichendem Verwertungsversuch seinen Vergütungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber geltend, ist der Auftraggeber nur verpflichtet, Zahlung Zug um Zug gegen Rückabtretung der ihm ursprünglich zustehenden, an den Sachverständigen erfüllungshalber abgetretenen Schadensersatzforderung – soweit noch existent – zu leisten.
(6) Der Sachverständige wird den Auftraggeber informieren, wenn die Schädigerseite – insbesondere der Haftpflichtversicherer – die Zahlung auf die abgetretene Forderung ganz oder teilweise verweigert oder reduziert, und ihm auf Wunsch die zur weiteren Durchsetzung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.