
Digitale Gutachten orientieren sich an § 249 BGB. Bei DGD werden sie immer durch einen verifizierten Kfz-Experten vor Ort aufgenommen und digital aufbereitet. Damit unterscheiden sie sich grundlegend von „Ferngutachten“, bei denen kein Sachverständiger anwesend ist. In vielen Fällen können digitale Gutachten rechtssicher eingesetzt werden – die Verwertbarkeit hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Checkliste & Vergleich: Vor-Ort-Gutachten vs. Ferngutachten
- Vor-Ort-Gutachten (DGD): Schadenaufnahme durch verifizierten Partner direkt am Fahrzeug · persönliche Inaugenscheinnahme · vollständige Foto-/Datendokumentation · digitale Aufbereitung.
- Ferngutachten: keine persönliche Begutachtung · basiert nur auf eingesandten Fotos/Videos · eingeschränkte Beweiskraft · von Gerichten in mehreren Fällen kritisch gesehen (z. B. AG Dachau 2013, AG Eberswalde 2015).
Die Lösung: Digitale Gutachten mit Partner vor Ort
Bei DGD erfolgt die Aufnahme des Schadens immer durch einen verifizierten Partner vor Ort. Dieser dokumentiert die Schäden umfassend (Fotos, Daten, Plausibilitätscheck) und übermittelt sie digital. Damit kombiniert DGD die Vorteile der schnellen digitalen Bearbeitung mit der rechtlich wichtigen persönlichen Inaugenscheinnahme.
Digitale Gutachten rechtssicher nutzen heißt: Dokumentation durch einen Experten vor Ort, digitale Aufbereitung, und Einzelfallbewertung durch Versicherer oder Gerichte.
- Unterschied zu Ferngutachten: Immer Vor-Ort-Aufnahme durch Kfz-Experten
- Standardisierte Foto- und Datendokumentation
- Digitale Bearbeitung mit Compliance-Check

Praxisbeispiel
Ein Bagatellschaden wie ein Kratzer am Kotflügel wird durch den DGD-Partner vor Ort erfasst. Die digitale Aufbereitung ermöglicht eine schnelle Regulierung.
Bei komplexeren Schäden (z. B. Fahrwerk, Airbag) ergänzt der Partner vor Ort die Dokumentation durch zusätzliche Prüfungen. Auch hier wird das Gutachten vollständig digital aufbereitet.
So sind digitale Gutachten rechtssicher nutzbar – nicht pauschal, sondern immer einzelfallabhängig und auf Basis einer Vor-Ort-Inaugenscheinnahme.
Zahlen & Fakten
Checkliste & Vergleich: Vor-Ort-Gutachten vs. Ferngutachten
- Vor-Ort-Gutachten (DGD): Schadenaufnahme durch verifizierten Partner direkt am Fahrzeug · persönliche Inaugenscheinnahme · vollständige Foto-/Datendokumentation · digitale Aufbereitung.
- Ferngutachten: keine persönliche Begutachtung · basiert nur auf eingesandten Fotos/Videos · eingeschränkte Beweiskraft · von Gerichten in mehreren Fällen kritisch gesehen (z. B. AG Dachau 2013, AG Eberswalde 2015).
Digitale Gutachten gelten in vielen Verfahren als verwertbar – wenn sie nachvollziehbar erstellt wurden. Gerichte betonen dabei die Bedeutung der persönlichen Inaugenscheinnahme. DGD erfüllt dies durch den Einsatz verifizierter Partner vor Ort und grenzt sich klar von Ferngutachten ab.
Auswahl: AG Dachau 3 C 1146/10; AG Eberswalde 2 C 28/15; LG Gießen 6 O 13/21; OLG Stuttgart 10 U 4/06; BGH VI ZR 233/17; GDV (Fotodokumentation); DEKRA-Interview.
FAQ
Was unterscheidet DGD von Ferngutachten?
Bei Ferngutachten ist kein Experte vor Ort. DGD arbeitet ausschließlich mit verifizierten Partnern, die den Schaden persönlich aufnehmen und digital dokumentieren.
Sind digitale Gutachten rechtssicher?
Digitale Gutachten können rechtssicher genutzt werden, wenn sie durch einen Experten vor Ort aufgenommen und vollständig dokumentiert sind. Eine pauschale Garantie gibt es nicht – die Verwertbarkeit entscheidet sich im Einzelfall.
Fazit
Digitale Gutachten bieten Geschwindigkeit und Effizienz. Entscheidend ist: Bei DGD erfolgt die Aufnahme immer durch verifizierte Partner vor Ort, sodass es sich nie um Ferngutachten handelt. Damit sind digitale Gutachten rechtssicher nutzbar – nicht pauschal, sondern einzelfallabhängig und dokumentationsgestützt.
„Digital aufbereitet – mit Experten vor Ort.“
Hinweis: Die rechtliche Verwertbarkeit eines Gutachtens hängt vom Einzelfall ab.